Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

 

Vertragsabschluss

 

Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht erst, nachdem der Auftrag schriftlich bestätigt wurde; bis zu diesem Zeitpunkt ist das Angebot des Lieferers unverbindlich. Mündliche oder telefonische Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Hat der Besteller Einkaufsbestimmungen, welche unseren „allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen“ widersprechen, so sind diese für uns nicht verbindlich. Ausnahmen bedürfen grundsätzlich einer schriftlichen Bestätigung. Technische Angaben wie Masse und Gewicht sind unverbindlich.
 
Preise

 

Unsere Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, ab Lager FREI verladen LKW, ausschließlich Verpackung und Transportversicherung. Auf die Preise kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweilig gültigen Höhe.
 
Zahlung

 

Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt in bar oder per Überweisung, ohne Abzug zu leisten. Ansonsten auf jeden Fall vor Verladen der Maschinen. Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Die Kosten der Diskontierung, Einziehung und evtl. Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Bei verspäteter Bezahlung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Die Ware darf ohne unser schriftliches Einverständnis weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Solange der gelieferte Gegenstand nicht vollständig bezahlt ist, verpflichtet der Besteller, die gelieferte Ware gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zu versichern. Er haftet auch für einen zufälligen Untergang.

 

Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs ist unsere gesamte Forderung fällig. Der Lieferant ist berechtigt, die Ware wieder zurückzunehmen. Für eine Abnützung ist in diesem Fall Schadenersatz zu leisten.

 

Lieferzeit

 

Die Lieferzeiten gelten als annähernd. Die Lieferzeit beginnt nach Abklärung aller Einzelheiten welche für die Ausführung erforderlich sind.

 

Die Lieferung setzt insbesondere die Einhaltung der Zahlungsbedingungen voraus. Verkehrs- und Betriebsstörungen sowie Fälle von höherer Gewalt berechtigen uns zum Vertragsrücktritt. Für verspätete Lieferungen werden Schadensersatzforderungen von Seiten des Bestellers ausgeschlossen.

 

Gefahrenübergang

 

Mit der Übergabe geht die Gefahr an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer über. Dies gilt auch für eine evtl. vereinbarte frachtfreie Lieferung. Transport und Transportversicherung schließen wir auf Wunsch des Kunden in dessen Namen und auf seine Kosten ab.
 
Garantie

 

Für gebrauchte Maschinen, Anlagen, Werkzeuge und Vorrichtungen wird grundsätzlich keine Garantie übernommen. Der Verkauf erfolgt im Zustand wie besichtigt. Wird eine Maschine ohne Besichtigung verkauft, so wird der Lieferzustand anerkannt.

 

Transportschäden

 

Transportschäden sind dem Frachtführer oder unverzüglich der Spedition zu melden. Zur Schadensfeststellung muss ein Beauftragter der Spedition hinzugezogen werden. Der Lieferant und gegebenenfalls die Transportversicherung sind ebenfalls unverzüglich zu unterrichten.

 

Mängelrügen

 

Erkennbare Mängel der Lieferung auch bezüglich der Vollständigkeit, sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt mitzuteilen. Später eingehende Mängelrügen können nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Bei allen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch bei Wechselklagen, ist Klage beim Gericht in Düsseldorf zu erheben. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.

 

Rücktritt

 

Entstehen nach Annahme des Auftrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, bei Scheck und Wechselzahlung bis zu deren vollständigen Einlösung. Der Käufer haftet für den Verlust und Beschädigung der Vorbehaltsware und zwar auch dann, wenn ihn keine Schuld trifft, oder höhere Gewalt vorliegt. Falls den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird, ist der Besteller zur Herausgabe der Ware verpflichtet. In diesem Zusammenhang wird ein Betreten der Räume erlaubt. Die gelieferte Vorbehaltsware darf bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfändet, verliehen oder sonst wie abgegeben werden.

 

Verbindlichkeit der Lieferbedingungen

 

Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingen gelten mit der Erteilung eines Auftrages als anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sind oder werden einzelne Bestimmungen aus diesem Vertrag unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beim Fall eines Vertragsbruchs hat der Käufer einen Abschlag in der Höhe von 10 % des Kaufpreises zu zahlen.
 
 

 

 

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